Gefängnisse werden zu Orten der Seniorenbetreuung – und kaum jemand spricht darüber
Ein Gefängnis stellt man sich selten mit einem Rollator vor.
Eher mit schweren Türen, Schlüsseln, Gittern, langen Fluren und jener strengen Ordnung, in der festgelegt ist, wann gegessen, gearbeitet, telefoniert und geschlafen wird. Gefängnisse wurden für Menschen gebaut, die funktionieren müssen innerhalb eines Systems, das vor allem eines gewährleisten soll: Sicherheit. Doch inzwischen wird hinter diesen Mauern etwas sichtbar, worauf viele Justizvollzugsanstalten nie vorbereitet waren: Menschen werden alt.
Sie bekommen Arthrose und Diabetes, hören schlechter, sehen schlechter. Sie brauchen Gehhilfen. Manche erkranken an Krebs. Andere entwickeln eine Demenz. Treppen werden zum Hindernis, der Weg zum Hof zu weit, die obere Etage eines Stockbettes unerreichbar. Und plötzlich steht eine Institution, die für Strafe und Resozialisierung geschaffen wurde, vor Fragen, die uns aus der Seniorenbetreuung sehr vertraut vorkommen: Wer hilft beim Anziehen? Wer begleitet einen Menschen, der den Weg nicht mehr findet? Was geschieht, wenn jemand nachts stürzt? Und wie betreut man einen Menschen mit Demenz an einem Ort, dessen gesamtes Prinzip darauf beruht, dass Regeln verstanden und eingehalten werden?
Wenn Gefangene grau werden
Die Gefängnispopulation altert in vielen Ländern. Besonders deutlich zeigt sich das in den USA, aber auch europäische Justizsysteme beschäftigen sich zunehmend mit älteren Gefangenen.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Bevölkerung insgesamt wird älter. Lange Freiheitsstrafen führen dazu, dass Menschen Jahrzehnte in Haft verbringen. Gleichzeitig kommen auch Menschen erst in höherem Lebensalter ins Gefängnis. Das Ergebnis ist eine neue Gruppe innerhalb des Strafvollzugs: ältere und hochaltrige Gefangene mit teilweise erheblichem Unterstützungs- und Pflegebedarf. Dabei ist das biologische Alter nur die halbe Geschichte: Untersuchungen weisen seit Jahren darauf hin, dass Gefangene häufig früher unter altersbedingten Erkrankungen leiden als Menschen außerhalb des Strafvollzugs. Belastende Lebensgeschichten, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen, schlechte medizinische Versorgung vor der Haft oder jahrelanger gesundheitlicher Raubbau hinterlassen Spuren.
Ein 60-jähriger Gefangener kann deshalb einen Unterstützungsbedarf haben, den man außerhalb der Mauern eher bei deutlich älteren Menschen erwarten würde. Das Gefängnis bekommt damit eine Aufgabe, die in keinem klassischen Bild des Strafvollzugs vorkommt: Es wird ein Stück weit zum Altenheim.
Nur eben zu einem Altenheim, dessen Türen von außen verschlossen sind.
Ein Rollator verändert die Architektur der Strafe
Wie sehr unsere Vorstellung von Gefängnis auf einen körperlich einigermaßen belastbaren Menschen zugeschnitten ist, merkt man erst, wenn dieser Mensch nicht mehr belastbar ist. Schwere Türen müssen geöffnet werden. Treppen müssen bewältigt werden. Zur Essensausgabe muss man rechtzeitig erscheinen. Bei Anweisungen wird erwartet, dass sie verstanden werden. Ein Gefangener mit Rollator braucht länger. Ein schwerhöriger Gefangener hört möglicherweise einen Aufruf nicht. Ein Mann mit Parkinson kann seine Mahlzeit nicht ohne Weiteres tragen. Und ein Mensch mit beginnender Demenz kann vergessen, warum eine Tür verschlossen ist, wo seine Zelle liegt oder welche Anweisung ihm gerade gegeben wurde.
Aus einem Sicherheitsproblem kann dann sehr schnell ein Betreuungsproblem werden.
Gerade Demenz stellt den Strafvollzug vor bemerkenswerte Fragen. Das Gefängnis lebt von Regeln, Erinnerung und Konsequenzen. Ein demenziell erkrankter Mensch verliert jedoch genau jene Fähigkeiten, die dieses System voraussetzt.
Was bedeutet eine Sanktion für jemanden, der wenige Stunden später nicht mehr versteht, weshalb er sie erhalten hat? Was bedeutet Resozialisierung für einen Menschen, der möglicherweise nicht mehr selbstständig leben können wird? Und was bedeutet Freiheitsentzug für jemanden, dessen Welt ohnehin immer kleiner wird? Das sind keine einfachen Fragen. Aber gerade deshalb müssen sie gestellt werden.
Pflege unter Bedingungen, die eigentlich keine Pflegebedingungen sind
Hinzu kommt etwas sehr Praktisches. Pflege braucht Nähe.
Strafvollzug braucht Distanz und Kontrolle.
Pflege setzt häufig voraus, dass Menschen sich berühren, Türen geöffnet bleiben, Hilfsmittel verfügbar sind und individuelle Lösungen gefunden werden. Im Gefängnis kann fast jeder Gegenstand gleichzeitig unter Sicherheitsaspekten betrachtet werden. Selbst medizinische Geräte, Gehhilfen oder Pflegeutensilien müssen in den geregelten Alltag einer Haftanstalt passen.
Auch die Rollen geraten durcheinander: Justizvollzugsbedienstete sind keine Betreuungskräfte. Pflegekräfte wiederum arbeiten in einem Umfeld, in dem Sicherheit eine ganz andere Bedeutung besitzt als in einem Pflegeheim. Und doch müssen beide Seiten mit Situationen umgehen, die immer stärker an klassische Altersbetreuung erinnern. Ein Mensch schafft es nicht mehr allein unter die Dusche. Ein anderer kann seine Medikamente nicht mehr zuverlässig einordnen. Ein Dritter braucht Hilfe beim Essen.
Das Alter interessiert sich wenig dafür, ob es vor einer Wohnungstür, einer Pflegezimmertür oder einer Zellentür steht. Es kommt herein.
Wenn Mitgefangene zu Helfern werden
Besonders bemerkenswert sind deshalb Modelle, bei denen jüngere oder körperlich fittere Gefangene ältere Mitgefangene unterstützen.
In verschiedenen Gefängnissystemen gibt es Programme, in denen ausgewählte Inhaftierte bei alltäglichen Aufgaben helfen. Sie schieben einen Rollstuhl, begleiten zum Essen, lesen vor, unterstützen beim Schreiben oder verbringen Zeit mit schwerkranken Gefangenen. In einigen Einrichtungen wurden sogar Hospizprogramme aufgebaut, in denen Gefangene sterbende Mitgefangene begleiten. Darin liegt ein eigentümlicher Kontrast. Ein Ort, der Menschen voneinander abschließt, muss Gemeinschaft organisieren. Ein System, das Verantwortung entzieht, indem es fast jeden Schritt regelt, überträgt plötzlich Verantwortung für einen anderen Menschen. Und ausgerechnet dort, wo Biografien oft von Gewalt, Sucht, Verlust und Scheitern geprägt sind, entstehen Formen von Fürsorge.
Was bleibt von Strafe, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird?
Damit berührt das Thema eine gesellschaftliche Frage, der wir gerne ausweichen. Wie viel Fürsorge schulden wir einem Menschen, der anderen möglicherweise großes Leid zugefügt hat? Die juristische Antwort ist vergleichsweise klar: Auch Gefangene behalten grundlegende Rechte, darunter den Anspruch auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung und auf menschenwürdige Haftbedingungen.
Emotional ist die Sache schwieriger. Bei einem freundlichen 87-jährigen Nachbarn fällt es leicht, über Würde im Alter zu sprechen. Bei einem 87-jährigen verurteilten Straftäter wird derselbe Begriff plötzlich sperrig. Doch Menschenwürde ist ein merkwürdiges Prinzip. Sie funktioniert nur, wenn wir sie nicht nach Sympathie verteilen. Das bedeutet nicht, Schuld zu relativieren oder Opfer zu vergessen. Strafe und Menschlichkeit schließen einander nicht aus.
Die finale Frage in diesem Prozess lautet, wie eine Gesellschaft mit einem Menschen umgeht, wenn dieser seine Strafe verbüßt und zugleich hilfsbedürftig, krank oder dement wird. Eine Frage, die mit dem derzeit vonstatten gehenden demografischen Wandel immer weiter in den Vordergrund rücken wird…





