Weil ich es mir wert bin! Ausbildung zur Betreuungskraft – mit einem Bildungsgutschein

von | Juni 24, 2025

JETZT DURCHSTARTEN – MIT DER CAREPRO AKADEMIE UND EINEM GEFÖRDERTEN ABSCHLUSS NACH §§53b, 43B SGB XI

Sie möchten beruflich neu durchstarten, sich weiterqualifizieren oder einen sinnstiftenden Job mit Zukunft ausüben? Dann ist die Ausbildung zur Betreuungskraft genau das Richtige für Sie – gefördert mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters!

WARUM DIESE QUALIFIKATION SO WICHTIG IST

Die Qualifikation zur Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53b SGB XI ist keine freiwillige  Zusatzqualifikation mehr – sie ist heute eine gesetzlich verpflichtende Grundlage, wenn Sie in der sozialen Betreuung von Pflegebedürftigen arbeiten möchten. Ob im stationären Pflegeheim oder in der ambulanten Betreuung zu Hause.

Mit dem Zertifikat stellen Sie sicher, dass Sie Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen professionell, einfühlsam und alltagsnah begleiten können. Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ausschließlich qualifiziertes Betreuungspersonal einzusetzen.

Für Sie bedeutet das: Bessere Chancen im Arbeitsmarkt, mehr Sicherheit und eine anerkannte Qualifikation mit Sinn – ob beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf oder zur beruflichen Weiterentwicklung.

Das Beste: Die Ausbildung ist unter Erfüllung bestimmter Maßgaben komplett förderbar! Durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.

UND WAS IST DAS – EIN BILDUNGSGUTSCHEIN?

Ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (oder des Jobcenters) ist eine Kostenübernahmeerklärung für eine berufliche Weiterbildung. Er wird Menschen ausgestellt, die sich weiterbilden oder umschulen möchten, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Der Bildungsgutschein ist ein offizielles Dokument, mit dem die Agentur für Arbeit Ihnen bestätigt: „Wir übernehmen die Kosten für Ihre Weiterbildung – wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.“ Er gilt für eine bestimmte Maßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger und innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

BILDUNGSGUTSCHEINE KÖNNEN BEANTRAGT WERDEN WENN…

  • … Sie verhindern wollen, Ihre Arbeit zu verlieren,
  • … Sie arbeitslos sind und wieder zurück in ein Arbeitsverhältnis wollen,
  • … Sie einen Berufsabschluss nachholen wollen, u.a. auch um eine Arbeit zu finden.

Bildungsgutscheine werden Arbeitslosen und Beschäftigten ausgestellt. Bei Beschäftigten greift das Qualifizierungs- und Chancen Gesetz (QCG).

DER WEG ZUM BILDUNGSGUTSCHEIN

  • Beratungstermin vereinbaren bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  • Weiterbildungsziel besprechen: Sie schildern Ihre Motivation und Pläne.
  • Bildungsgutschein erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kontakt zur CarePro Akademie aufnehmen – und los geht’s!

IHR NÄCHSTER SCHRITT FÜHRT ALSO ZUR CAREPRO AKADEMIE!

Wir sind spezialisiert auf die Ausbildung zur Betreuungskraft gem. §§ 53b, 43b SGB XI – und begleiten Sie persönlich auf dem Weg zu Ihrem Ziel.
Unsere Online-Weiterbildung ist flexibel, praxisnah und zeitlich vollkommen frei einteilbar. Ob Einstieg oder Neuanfang – mit uns gelingt beides!

Vertiefende Informationen zum Lehrgang finden Sie hier: https://careproakademie.de/kursangebot/fuer-betreuungskraefte/lehrgang-nach-53b/

Dort können Sie sich auch die Broschüre zum Lehrgang downloaden.

Sie möchten einen direkten Kontakt? Schreiben Sie uns eine Email: service@careproakademie.de.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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